Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster

(Altlasten, Altlastenverdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen)

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Datenschutzhinweise:

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Weitere Informationen hierzu können Sie aus unseren Datenschutzinformationen entnehmen.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Wasserrecht) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Anmeldung

Bürgerkonto Login

Das Bürgerkonto ist die zentrale Authentifizierungsmöglichkeit zur Nutzung von Online-Diensten von Behörden. Zur Verfügung stehen Ihnen hierbei entweder die BayernID oder die BundID. 

 

Vorteil:

  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt mit einem Bürgerkonto rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.
  • Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürger-/Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein Bürgerkonto-Postfach erfolgt. 

 

Ohne Anmeldung

Sie gelangen zur weiteren Dateneingabe des Formulars

 

Nachteil:

  • Manuelle Eingabe Ihrer Kontaktdaten
Grundstücksdaten
Antragsteller

Persönliche Daten


Adressdaten


Kontaktdaten

Grundstückseigentümer

Persönliche Daten


Adressdaten


Kontaktdaten

Erklärung:

 

Bei den im Altlastenkataster als Altlastenverdachtsflächen erfassten Grundstücken handelt es sich um Flächen, für  die zum Teil noch keine gesicherten Daten/Untersuchungen vorliegen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Gefahrenverdacht z.B. aufgrund der Ergebnisse einer Bodenuntersuchung nicht bestätigt.

 

Informationen über Altlasten und altlastverdächtige Flächen gelten in der Regel als personenbezogene Daten und unterliegen damit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte können daher nur den Grundstückseigentümern und den von diesen bevollmächtigten Personen erteilt werden.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Altlastenkataster keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine Altlastenfreiheit nicht garantiert werden kann.


09141 / 902 - 263
Mo. bis Fr. von 07:30 bis 12:00 Uhr
wasserrecht@landkreis-wug.de
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