Antrag auf schriftliche Auskunft über Alleinsorge

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Informationen und Hinweise

 

Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister nachweisen, die durch das Jugendamt ausgestellt wird. Die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung

 

  1. Keine Sorgeerklärungen nach § 1626a Absatz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgegeben wurden
  2. Im Sorgeregister keine rechtskräftige familiengerichtliche Entscheidung zur Übertragung der ganzen oder teilweisen gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 1626a Abs.1 Nr. 3 BGB, § 155a FamFG eingetragen ist.
  3. Keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung verwahrt wird aufgrund derer die elterliche Sorge ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater allein übertragen wurde.

 

Zuständig für die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister ist das Jugendamt am Wohnort der Mutter. Sie können die Bescheinigung hier online beantragen.

 

Die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister wird Ihnen per Post zugeschickt.

 

Bitte beachten Sie folgenden Hinweise:

 

Wenn Sie nicht im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gemeldet sind, kann Ihr Antrag auf Erteilung einer schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister nicht bearbeitet werden.

 

Bei miteinander verheirateten oder geschiedenen Eltern ist die Ausstellung einer solchen Bescheinigung nicht möglich. In diesen Fällen dient das Vorliegen einer gerichtlichen Sorgerechtsentscheidung dem Nachweis der elterlichen Sorge.

 

Regelungen auf Grundlage ausländischer Vorschriften zum Sorgerecht werden von der Auskunft aus dem Sorgeregister nicht berührt.

Datenschutzhinweise:

 

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Weitere Informationen hierzu können Sie aus unseren Datenschutzinformationen entnehmen.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Jugendamt) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Anmeldung

BayernID

Die BayernID ist die zentrale Authentifizierungsmöglichkeit des Freitsaats Bayern. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Vorteil:

  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt mit der BayernID rein digital per Nachricht in Ihren Postkorb.
  • Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürger-/Unternehmenskonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über mein BayernID-Postfach erfolgt. 

Ohne Anmeldung

Sie gelangen zur weiteren Dateneingabe des Formulars

 

Nachteil:

  • Manuelle Eingabe Ihrer Kontaktdaten
  • Die weitere Kommunikation und Zustellung von Dokumenten erfolgt über die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten (telefonisch/postalisch).

Mit dieser Auswahl stimme ich zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren über meine angegebenen Kontaktdaten (Telefon/Post) erfolgt.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Angaben zur Mutter
Angaben zum Kind

Wie geht es nun weiter?

Mit Klick auf "Antrag senden" werden Ihre Daten verschlüsselt und gesichert an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen übermittelt. 

 

Sie bestätigen damit, dass wir im Bedarfsfall die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten für Rückfragen nutzen dürfen.

 

Die beantragte Auskunft wird Ihnen innerhalb der nächsten 2 Wochen postalisch zugestellt. Die Antragstellung ist kostenfrei.

 

09141 902-441
Mo. bis Fr. von 07:30 bis 12:00 Uhr und Mo. bis Do. 13:00 bis 16:00 Uhr
jugendamt.lra@landkreis-wug.de

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