Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 56 BaySchiffV für eine Bootszulassung (Urlaubergenehmigung)

Antrags-leistung
Personen-angaben
Boots- angaben
Rechtliche Hinweise

Um den Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 56 BaySchiffV für eine Bootszulassung (Urlaubergenehmigung) digital nutzen zu können, ist zunächst eine Authentifizierung erforderlich. 

 

Diese Authentifizierung weist Sie als Antragsteller aus, sodass Sie keine weitere Authentifizierung Ihrer Identität erbringen müssen. In diesem Zuge werden automatisch alle für die Beantragung benötigten Informationen über Sie als Antragsteller aus Ihrem Bürgerkonto (z. B. BayernID) in das Antragsformular übernommen.

 

Für die Authentifizierung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

  • Funktionsfähiges Bürgerkonto (z. B. BayernID)
  • Authentifizierungsmöglichkeit über den elektronischen Personalausweis oder Authega
Was möchten Sie beantragen?

Die Auswahloption "Beantragung weiterer Zeitäume" dient zur Beantragung weiterer Gültigkeitszeiträume eines bestehenden Antrags. Es wird geprüft ob ein Anspruch auf weitere Zeiträume besteht.

Bitte geben Sie Ihren gewünschten Gültigkeitszeitraum an.

Insgesamt sind maximal 4 Wochen (28 Tage) im laufenden Kalenderjahr zulässig. Der Gültigkeitszeitraum kann in insgesamt vier Einzelblöcke unterteilt werden. Eine spätere Beantragung von Einzelblöcken ist möglich.



Sie haben den maximal zulässigen Gesamtzeitraum von 28 Tagen überschritten.

 

Bitte geben Sie einen zulässigen Zeitraum an.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Antragsteller/in

Ist der/die Bootseigner/in eine andere Person als der/die Antragsteller/in

Bootseiger/in

Die Genehmigung wird dem Antragsteller erteilt. Bei dessen Nichtanwesenheit im Boot soll die Führung des Bootes noch folgenden (maximal zwei) Personen über 14 Jahre erlaubt werden.

Weitere Schiffsführer

Weitere Zulassung
Segelboot mit folgender Austattung
Bootskörper
Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 6 kW Leistung zugelassen werden.


Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 11 kW Leistung zugelassen werden.


Ausrüstung

Es ist pro Person ein Rettungsmittel mitzuführen.

Vollzug des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und der Bayerischen Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV); Ausnahmegenehmigung nach § 56 BaySchiffV


Datenschutzhinweise:

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Weitere Informationen hierzu können Sie aus unseren Datenschutzinformationen entnehmen.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Wasserrecht) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Wie geht es jetzt weiter?

 

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung an Ihr Bürgerportal-Postfach.

Die Genehmigung wird Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung in Ihr Bürgerportal-Postfach zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung in ausgedruckter Form mitgeführt werden muss!

Die Ausstellung der Urlaubergenehmigung als Neubeantragung ist mit einer Gebühr in Höhe von 30,00 € verbunden. Die Abrechnung erfolgt gemeinsam mit Zustellung der Genehmigung. Eine Beantragung weiterer Zeiträume ist kostenfrei.

 

 

Wasserrecht

Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Bahnhofstraße 2

91781 Weißenburg i. Bay.

09141 902-262
Mo. bis Fr. von 07:30 bis 12:00 Uhr und Mo. bis Do. von 13:30 bis 16:00 Uhr
wasserrecht@landkreis-wug.de

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