Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 56 BaySchiffV für eine Bootszulassung (Urlaubergenehmigung)

Um den Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 56 BaySchiffV für eine Bootszulassung (Urlaubergenehmigung) digital nutzen zu können, ist zunächst eine Authentifizierung erforderlich. 

 

Diese Authentifizierung weist Sie als Antragsteller aus, sodass Sie keine weitere Authentifizierung Ihrer Identität erbringen müssen. In diesem Zuge werden automatisch alle für die Beantragung benötigten Informationen über Sie als Antragsteller aus Ihrem Bürgerkonto (z. B. BayernID) in das Antragsformular übernommen.

 

Für die Authentifizierung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

  • Funktionsfähiges Bürgerkonto (z. B. BayernID)
  • Authentifizierungsmöglichkeit über den elektronischen Personalausweis oder Authega
Was möchten Sie beantragen?

Bitte geben Sie Ihren gewünschten Gültigkeitszeitraum an.

Insgesamt sind maximal 4 Wochen (28 Tage) im laufenden Kalenderjahr zulässig. Der Gültigkeitszeitraum kann in insgesamt vier Einzelblöcke unterteilt werden. Eine spätere Beantragung von Einzelblöcken ist möglich.



Sie haben den maximal zulässigen Gesamtzeitraum von 28 Tagen überschritten.

 

Bitte geben Sie einen zulässigen Zeitraum an.

Organisationsbezogene Daten
Antragsteller/in
Bootseiger/in

Die Genehmigung wird dem Antragsteller erteilt. Bei dessen Nichtanwesenheit im Boot soll die Führung des Bootes noch folgenden (maximal zwei) Personen über 14 Jahre erlaubt werden.

Weitere Schiffsführer

Miteigner

Weitere Zulassung
Segelboot mit folgender Austattung
Bootskörper
Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 6 kW Leistung zugelassen werden.

Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 11 kW Leistung zugelassen werden.

Ausrüstung

Es ist pro Person ein Rettungsmittel mitzuführen.

Vollzug des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und der Bayerischen Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV); Ausnahmegenehmigung nach § 56 BaySchiffV


Datenschutzhinweise:

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Weitere Informationen hierzu können Sie aus unseren Datenschutzinformationen entnehmen.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Wasserrecht) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Wie geht es jetzt weiter?

 

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung an Ihr Bürgerportal-Postfach.

Die Genehmigung wird Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung in Ihr Bürgerportal-Postfach zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung in ausgedruckter Form mitgeführt werden muss!

Die Ausstellung der Urlaubergenehmigung als Neubeantragung ist mit einer Gebühr in Höhe von 30,00 € verbunden. Die Abrechnung erfolgt gemeinsam mit Zustellung der Genehmigung. Eine Beantragung weiterer Zeiträume ist kostenfrei.