Für Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis bei Grundwassernutzungen zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage werden folgende Unterlagen benötigt und müssen im Antragsprozess hochgeladen werden:
Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.
Max. Größe 5 MB pro Datei.
Mit der Anmeldung über die BayernID stimmen Sie zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über Ihr BayernID-Postfach erfolgt.
Wie wird das Grundwasser verwendet?
Grundwassernutzung bis max. 20 Jahre nach Beginn der Grundwassernutzung
Für eventuelle Rückfragen
Bei Bohrtiefen über 100m Tiefe wird zusätzlich das Bergamt Nordbayern in Bayreuth und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) beteiligt.
Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen übermittelt.
Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.
Weitere Informationen hierzu können Sie aus unseren Datenschutzinformationen entnehmen.
Hinweis:
Der betroffene Kontakt (Wasserrecht) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert.
Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung an Ihr BayernID-Postfach.
Wir werden Ihre Antragsdaten und Unterlagen prüfen und diese bei Vollständigkeit zur Begutachtung und Stellungnahme an das Wasserwirtschaftsamt Ansbach weiterleiten.
Die Forderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Vorgaben der Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) bzw. auf Verlangen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange oder amtlichen Sachverständigen bleiben vorbehalten.
Für das Wasserrechtsverfahren entstehen Kosten in Höhe von ca. 200,00 € bis 1.000,00 € zzgl. der Kosten für die Gutachtenerstellung durch das Wasserwirtschaftsamt.
Sie erhalten weitere Informationen als Nachricht in Ihr BayernID-Postfach.