Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG

Für Grundwassernutzungen (offene Systeme) zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit einer Leistung < 50 kJ/s (ca. 3 Wohneinheiten)

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Technische Angaben
Abschluss

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Für Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis bei Grundwassernutzungen zum Betrieb einer Wärmepumpenanlage werden folgende Unterlagen benötigt und müssen im Antragsprozess hochgeladen werden:

  • Übersichtlageplan M 1:25.000
  • Flurkarte M 1:1.000 mit Flurnummer, Gemarkung und Lage der Brunnenstandorte
  • Bauzeichnungen der Anlage mit Darstellung des Wasser- und Kühlmittelkreislaufes
  • Brunnenausbaupläne (inkl. Ausbaumaterialien) und erwartetem Bohrprofil
  • Schichtenverzeichnisse nach DIN 4022 und DIN 4023
  • Erwarteter Grundwasserstand
  • Planzeichnung des Brunnenabschlussbauwerkes
  • Sicherheitsdatenblatt des verwendeten Kältemittels
  • Aussagen zur Hydrogeologie am Standort
  • Nachweis der DVGW-Bescheinigung
  • ggf. Eigentümererklärung

Die Dokumente können im Format PDF oder JPG hochgeladen werden.

Max. Größe 5 MB pro Datei.

Hinweis auf elektronische Kommunikation

Mit der Anmeldung über die BayernID stimmen Sie zu, dass die weitere Kommunikation in diesem Verfahren im elektronischen Format über Ihr BayernID-Postfach erfolgt. 

Antragsteller / Bauherr
Angaben zum Vorhaben

Wie wird das Grundwasser verwendet?

Grundwassernutzung bis max. 20 Jahre nach Beginn der Grundwassernutzung

Angaben zum Grundstückseigentümer
Angaben zur Bohr- und Brunnenbaufirma
Adressdaten der Baufirma

Für eventuelle Rückfragen

Bauleitung
Angaben zum Fachbüro
Angaben zu der/den Bohrung/en
Förderbrunnen

Bei Bohrtiefen über 100m Tiefe wird zusätzlich das Bergamt Nordbayern in Bayreuth und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) beteiligt.

Bei Bohrtiefen über 100m Tiefe wird zusätzlich das Bergamt Nordbayern in Bayreuth und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) beteiligt.

Schluckbrunnen

Bei Bohrtiefen über 100m Tiefe wird zusätzlich das Bergamt Nordbayern in Bayreuth und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) beteiligt.

Bei Bohrtiefen über 100m Tiefe wird zusätzlich das Bergamt Nordbayern in Bayreuth und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) beteiligt.

Angaben zur Wärmepumpe
Grundwassernutzung
Benötigte Anlagen
Dokumentation nach Fertigstellung des wasserrechtlichen Vorhabens

Datenschutzhinweise:

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Weitere Informationen hierzu können Sie aus unseren Datenschutzinformationen entnehmen.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Wasserrecht) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Wie geht es jetzt weiter?

 

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung an Ihr BayernID-Postfach.
 

Wir werden Ihre Antragsdaten und Unterlagen prüfen und diese bei Vollständigkeit zur Begutachtung und Stellungnahme an das Wasserwirtschaftsamt Ansbach weiterleiten. 

 

Die Forderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Vorgaben der Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren (WPBV) bzw. auf Verlangen der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange oder amtlichen Sachverständigen bleiben vorbehalten.

 

Für das Wasserrechtsverfahren entstehen Kosten in Höhe von ca. 200,00 € bis 1.000,00 € zzgl. der Kosten für die Gutachtenerstellung durch das Wasserwirtschaftsamt.

 

Sie erhalten weitere Informationen als Nachricht in Ihr BayernID-Postfach.

Wasserrecht

Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Bahnhofstraße 2

91781 Weißenburg i. Bay.

09141 902-264
Mo. bis Fr. von 07:30 bis 12:00 Uhr und Mo. bis Do. von 13:30 bis 16:00 Uhr
wasserrecht@landkreis-wug.de

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