Markt Pleinfeld
Marktplatz 11
91785 Pleinfeld
Tel.: +49 (0) 9144 / 92 00 - 25
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Zur digitalen Identifizierung können Sie die BayernID, die BundID oder als Unternehmen das Mein Unternehmenskonto verwenden. Die in Ihrem Nutzerkonto hinterlegten Daten werden dabei automatisch in den Antrag übernommen. Anschließend erhalten Sie alle Bescheide und Nachrichten zu Ihrem Online-Antrag bequem in Ihr elektronisches Postfach in Ihrem Nutzerkonto.
Vorgangs-ID
Antragsdatum
- Erfassungsbogen zum Vollzug des Gesetzes über die Kostenfreiheit des Schulweges -
Der Antrag gilt nur für die Dauer des Besuches der angegebenen Schule nach den gesetzlichen Bestimmungen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10.
Vorname*
Nachname*
Geburtsdatum*
Straße*
Hausnummer*
Ortsteil*
PLZ*
Ort*
Alter des Schülers
E-Mail
Telefonnummer*
von Haltestelle*
Wohnt der Erziehungsberechtigte an der gleichen Adresse wie der Schüler?*
Ich wünsche, dass die Wertmarken*
Wertmarken des ÖPNV gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Verbundpass des VGN. Der entsprechende Antrag ist in der Schule oder dem Verkehrsunternehmen erhältlich
Antragsteller Nachname
Antragsteller Vorname
Antragsteller Straße
Antragsteller Hausnummer
Antragsteller PLZ
Antragsteller Ort
Antragsteller E-Mail
Antragsteller Telefon
Schule*
Für welches Schuljahr möchten Sie die Fahrkarte beantragen?*
In welcher Jahrgangsstufe befindet sich der/die Schüler/-in in dem angegebenen Schuljahr?*
Welche Klasse/Schulform besucht der/die Schüler/-in im angegebenen Schuljahr?*
Welche sonstige Schulform besucht der/die Schüler-/in im angegebenen Schuljahr?*
Warum besteht ein Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte?*
Ein Anspruch besteht nur, wenn mindestens eine der Voraussetzungen vorliegt. Gerne können Sie uns im Bemerkungsfeld noch weitere Angaben mitteilen.
Warum ist der Fußweg besonders beschwerlich oder besonders gefährlich?*
Bitte laden Sie hier den Nachweis der Schwerbehinderung hoch
Hier können Sie ggf. weitere Angaben machen
Personalisierte Monatswertmarken, die beim Kauf Name und Vorname enthalten, können einmalig gegen ein Entgelt von 10,- Euro neu ausgestellt werden.
Wenden Sie sich in diesem Falle direkt an Markt Pleinfeld unter soziales@pleinfeld.de oder telefonisch unter 09144/9200-25.
Jede Änderung der angegebenen Verhältnisse ist unverzüglich dem Markt Pleinfeld schriftlich anzuzeigen, insbesondere der Wegfall der Beförderungsvoraussetzungen beim Ausscheiden aus der Schule und bei Änderung des Wohnsitzes. Mir ist ferner bekannt, dass ich bei unrichtigen Angaben damit rechnen muss, unter Umständen strafrechtlich verfolgt zu werden. Der Markt Pleinfeld behält sich vor, bei Wegfall der Beförderungsvoraussetzungen den Differenzbetrag zum 365-Euro-Ticket für die Restlaufzeit in Rechnung zu stellen. Bei Fahrkartenbestellungen nach dem Monat September gibt es keine Garantie auf das 365-Euro-Ticket, hier wird nach den rechtlichen Vorgaben von uns geprüft welches Abo günstiger ausfällt.
Schüler und Schülerinnen können ab 1. August 2020 für umgerechnet einen Euro am Tag sämtliche Busse und Bahnen im gesamten Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) nutzen.
Möglich wird dies durch das neue 365-Euro-Ticket VGN für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende. 360.000 Schüler, Azubis und weitere Berechtigte können im VGN in den Genuss des günstigen Tickets kommen und dieses sowohl für den Schulweg als auch in der Freizeit im gesamten VGN-Gebiet nutzen.
Für Schüler, die bisher im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulwegs ihre Monatswertmarken kostenlos erhielten, ändert sich bei der Beschaffung des Tickets nicht viel. Sie bekommen zum Schuljahresbeginn im September von ihrer Schule das jetzt verbundweit gültige 365-Euro-Ticket VGN für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende. Es gilt bis 31. August 2026. Erster möglicher Gültigkeitstag ist der 1. September 2025
Ich habe diese Hinweise gelesen und verstanden.*
Impressum | Datenschutz | Kontakt
Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen.
Sie müssen den Antrag nicht ausdrucken oder unterschreiben.
Sofern alle Voraussetzungen vorliegen, erhält der/die Schüler/-in die Fahrkarte am Anfang des Schuljahres ausgehändigt.
Sofern Unterlagen oder Informationen fehlen oder die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
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