Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen und Richter

beim Verwaltungsgericht Ansbach

Amtsperiode 01.04.2025 bis 31.03.2030

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Erklärungen

Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

 

 

in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686),
 die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.

 

 

 

§ 20 [Voraussetzungen der Berufung

zur/m ehrenamtlichen Richterin/Richter]

 

Der ehrenamtliche Richter muss Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.

 

 

 

§ 21 [Ausschlussgründe]

 

(1) Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen

 

  1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
  2. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
  3. Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

 

(2) Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

 

 

 

§ 22 [Hinderungsgründe]

 

Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden

 

  1. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
  2. Richter,
  3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
  4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
  5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Erklärung zur Verfassungstreue

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung bekennen und für ihre Erhaltung eintreten.

Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Sie ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind insbesondere zu rechnen:

  • die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung,
  • die Volkssouveränität,
  • die Gewaltenteilung,
  • die Verantwortlichkeit der Regierung,
  • die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte,
  • das Mehrparteienprinzip,
  • die Chancengleichheit für alle politischen Parteien,
  • das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.

Datenschutzhinweis

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten finden Sie in unserem Internetauftritt auf www.landkreis-wug.de/impressum/datenschutzerklaerung/. 

Das entsprechende Infoblatt finden Sie hier: Datenschutzinformationen

 

Wie geht es weiter?

Das ausgefüllte Formular wird Ihnen auf der Abschlussseite als PDF-Datei zum Download angeboten. Um die Bewerbung abschließen zu können, müssen Sie dieses Formular ausdrucken und am Seitenende unterschreiben. Nach der Ergänzung Ihrer Unterschrift senden Sie das Formular per Post oder per E-Mail an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.

Anschrift:     Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen
 Sitzungsdienst
 Bahnhofstraße 2
 91781 Weißenburg i. Bay. 

E-Mail:         sitzungsdienst@landkreis-wug.de

Bei Rückfragen können Sie sich an Frau Rottler (Tel.: 09141/902-433, E-Mail: sitzungsdienst@landkreis-wug.de) wenden. Bitte notieren Sie sich hierfür Ihre Vorgangsnummer, die Ihnen auf der Abschlussseite angezeigt wird.

Wie geht es weiter?

Die Daten werden automatisch an den entsprechenden Fachbereich im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weitergeleitet, sodass von Ihrer Seite keine weitere Bearbeitung notwendig ist. Eine Bestätigung über den Eingang der Bewerbung wird nicht versendet.

 

Bei Rückfragen können Sie sich an Frau Rottler (Tel.: 09141/902-433, E-Mail: sitzungsdienst@landkreis-wug.de) wenden. Bitte notieren Sie sich hierfür Ihre Vorgangsnummer, die Ihnen auf der Abschlussseite angezeigt wird.

Bitte unterschreiben Sie das Formular nach dem Drucken hier:


Datum

Ihre Unterschrift

09141 / 902 - 344
Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
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