Anzeige zur Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten nach Art. 72 BayBO

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Die Aufstellung eines genehmigungspflichtigen fliegenden Baus ist mind. 1 Woche vorher anzuzeigen.

 

Sofern die Abstände nach Art. 30 Abs. 2 BayBO nicht eingehalten werden, hat die Anzeige spätestens 4 Wochen vorher zu erfolgen, um eine evtl. Nichtabnahme zu vermeiden. Beachten Sie in diesem Fall insbesondere die Erläuterungen in der nächsten Box.

Stellungnahme Feuerwehr ggf. erforderlich

Können Abstände nach den Art. 6 und insbesondere Art. 30 Abs. 2 BayBO* gegenüber Grundstücksgrenzen bzw. gegenüber anderen Gebäuden nicht eingehalten werden, ist eine Stellungnahme der örtlichen Feuerwehr vorzulegen, aus der die Festlegung zusätzlicher brandschutztechnischer oder organisatorischer Kompensationsmaßnahmen hervorgeht.

 

*Auszug aus der BayBO Art. 30 Dächer

(1) Bedachungen müssen gegen eine Brandbeanspruchung von außen durch Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig sein (harte Bedachung).

 

(2) Bedachungen, die die Anforderungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, sind zulässig bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn die Gebäude

1. einen Abstand von der Grundstücksgrenze von mind. 12 m,

2. von Gebäuden auf demselben Grundstück mit harter Bedachung einen Abstand von mind. 12 m,

3. von Gebäuden auf demselben Grundstück mit Bedachungen, die die Anforderungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, einen Abstand von mind. 24 m,

4. von Gebäuden auf demselben Grundstück ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m³ Brutto-Rauminhalt einen Abstand von mind. 5 m einhalten.

Wir benötigen zur Bearbeitung Ihres Antrags

 

- Lageplan oder Luftbild, je mit nachvollziehbaren Abständen und Grundstücksgrenzen (z.B. Bayernatlas)

- Auszug Prüfbuch mit gültiger Ausführungsgenehmigung und Prüfbuchnummer

- ggf. Stellungnahme Feuerwehr 

 

Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Anzeigeverfahren für fliegende Bauten (Art. 72 BayBO)

Melden Sie sich nicht mit Ihrer eID (PIN-Funktion Ihres Ausweisdokumentes) über das BayernPortal an, wird für die Bearbeitung Ihres Antrages Folgendes erforderlich:

  • Ein unterschriebenes und wieder abfotografiertes Unterschriftsblatt
  • Eine Kopie bzw. Foto Ihres Ausweisdokuments (Die Vorlage einer Ausweiskopie ist freiwillig. Sollten Sie auf einen Upload verzichten, müssen Sie den Antrag bei uns persönlich stellen und Ihr Ausweisdokument vorlegen. Sie dürfen die vom Landratsamt nicht benötigten Angaben auf dem Ausweis wie Augenfarbe, Größe sowie die sechsstellige Kartenzugangsnummer schwärzen. Nach Dokumentation der Sichtung der Kopie des Ausweises wird diese datenschutzkonform vernichtet. )

Das Hochladen ist während der Antragstellung möglich.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen.

Das Formular wird automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Ihre Angaben
Veranstalter(in)/ Verantwortliche(r)
Angaben Fliegender Bau

Größe

Zeitraum der Aufstellung

Erforderliche Unterlagen

Weitere Unterlagen

Sie finden auch alle wichtigen Informationen auf der Webseite des Landratsamtes.

Das Prüfbuch muss bei der Gebrauchsabnahme vor Ort im Original vorliegen! Die Zeiten der Gebrauchsabhamen vor Ort finden wärhend der Geschäftszeiten nach Terminvereinbarung statt. Mehfache Anfahrten oder verspätete sowie unvollständige Anzeigen werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.

09141/902-233 oder -234
baurecht@landkreis-wug.de
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