Antrag auf Genehmigung bzw. Zulassung eines Bootes

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Für den Antrag auf Genehmigung bzw. Zulassung eines Bootes werden folgende Unterlagen benötigt und müssen im Antragsprozess hochgeladen werden:

  • Kaufvertrag/Rechnung oder andere eigentumsbegründende Unterlagen des Bootes und ggf. des E-Motors
  • ggf. bisherige Zulassung
  • ggf. CE-Kennzeichnung (Konformitätserklärung)

Um diesen Antrag digital nutzen zu können, ist zunächst eine Authentifizierung erforderlich. 

 

Diese Authentifizierung weist Sie als Antragsteller aus, sodass Sie keine weitere Authentifizierung Ihrer Identität erbringen müssen. In diesem Zuge werden automatisch alle für die Beantragung benötigten Informationen über Sie als Antragsteller aus Ihrem Bürgerkonto (z. B. BayernID) in das Antragsformular übernommen.

 

Für die Authentifizierung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

 

  • Funktionsfähiges Bürgerkonto (z. B. BayernID)
  • Authentifizierungsmöglichkeit über den elektronischen Personalausweis oder Authega
Was möchten Sie beantragen?
Organisationsbezogene Daten
Antragsteller/in
Bootseiger/in

Die Genehmigung wird dem Antragsteller erteilt. Bei dessen Nichtanwesenheit im Boot soll die Führung des Bootes noch folgenden (maximal zwei) Personen über 14 Jahre erlaubt werden.

Weitere Schiffsführer
Bisherige Zulassung
Segelboot mit folgender Austattung
Bootskörper
Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 6 kW Leistung zugelassen werden.

Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 11 kW Leistung zugelassen werden.

Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 6 kW Leistung zugelassen werden.

Motor

Es können ausschließlich Elektromotoren bis 11 kW Leistung zugelassen werden.

Ausrüstung

Es ist pro Person ein Rettungsmittel mitzuführen.

Nachweise zu Ihrem Antrag

¹ Hinweis

CE-Kennzeichnung (nur für Sportfahrzeuge, die nach dem 16.06.1998 erstmals auf den Markt der EG oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelangt sind.)

Die CE-Kennzeichnung (Konformitätserklärung) ist für das Boot und ggf. den Motor vorzulegen.

Vollzug des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und der Bayerischen Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV)


Datenschutzhinweise:

Um Ihre Nachricht bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen personenbezogene Daten. Diese Daten erheben und verarbeiten wir nur in dem Umfang, wie es zur Erfüllung der Aufgabe notwendig ist. Wir halten uns dabei strikt an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und der sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Die Daten werden verschlüsselt an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen übermittelt.

 

Eine Verwendung Ihrer Daten, die nicht in Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Anliegens steht, erfolgt nicht.

 

Weitere Informationen hierzu können Sie aus unseren Datenschutzinformationen entnehmen.

 

Hinweis:

Der betroffene Kontakt (Wasserrecht) wird mit Absenden des Formulars automatisch über diesen Antrag informiert. 

Wie geht es jetzt weiter?

 

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihres Antrages erhalten Sie eine Bestätigung an Ihr Bürgerportal-Postfach.

Die Genehmigung wird Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung in Ihr Bürgerportal-Postfach zugestellt. Sollte für Ihr Wasserfahrzeug aufgrund der Kennzeichnungspflicht ein Bootskennzeichen zugeteilt werden, wird dieses postalisch zugestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung in ausgedruckter Form mitgeführt werden muss!

Die Ausstellung der dauerhaften Bootszulassung ist mit einmaligen Gebühren verbunden. Die Höhe der anfallenden Kosten können dem "Merkblatt des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen über den Bootsbetrieb auf unseren Seen" entnommen werden.

Die Kostenrechnung wird gemeinsam mit der Genehmigung zugestellt.